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Sammlung: Anekdote D

Der verlegene Magistrat

1777-1811, Heinrich von Kleist

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Ein Stadtsoldat hatte vor nicht langer Zeit, ohne Erlaubnis seines Offiziers, die Stadtwache verlassen. Nach einem uralten Gesetz steht auf ein Vergehen dieser Art eigentlich der Tod. Gleichwohl, ohne das Gesetz mit bestimmten Worten aufzuheben ist davon seit vielen hundert Jahren kein Gebrauch mehr gemacht worden. Statt die Todesstrafe anzuwenden, soll derjenige, der sich dessen schuldig macht, nach einem feststehenden Gebrauch zu einer Geldstrafe, die er an die Stadtkasse zu zahlen hat, verurteilt werden. Der besagte Kerl aber, der keine Lust hatte, das Geld zu entrichten, erklärte zur großen Bestürzung des Magistrats, dass er dem Gesetz gemäß sterben wolle. Der Magistrat, der ein Missverständnis vermutete, schickte einen Deputierten zu dem Kerl und ließ ihm erklären, um wieviel vorteilhafter es für ihn wäre einige Gulden Geld zu zahlen, als hingerichtet zu werden. Doch der Kerl blieb dabei, dass er seines Lebens müde sei und dass er sterben wolle. Dem Magistrat, der kein Blut vergießen wollte, blieb nichts anderes übrig als dem Schelm die Geldstrafe zu erlassen und dieser erklärte, dass er bei so guten Umständen am Leben bleiben wolle.

 

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  • Text-Herkunft: Gemeinfrei
  • Text-ID 1222
  • Hinzugefügt am 19. Mai 2013 - 21:03 Uhr

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Verwandte Suchbegriffe

Der-verlegene-Magistrat, Heinrich-von-Kleist, Prosa, Epik, Anekdote

Einsteller: sophie-clark

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